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FAQ Auslandssemester

Bei wie vielen Hochschulen sollte/kann ich mich parallel bewerben?

Über das International Office der Hochschule kann man sich bei bis zu drei Partnerhochschulen pro Semester bewerben. Dabei empfiehlt es sich, dieses Kontingent ruhig voll auszuschöpfen und bei der Bewerbung nicht alles auf eine Karte zu setzen.

 
Ich möchte gerne in ein Land, wo ich mich mit Englisch verständigen kann. Welche der Partnerhochschulen kommen da für mich in Frage?

Hierfür bieten sich sämtliche skandinavische Länder an. Auch die Partnerhochschulen Vilnius Academy of Arts, Litauen (Vilnius), LUCA School of Arts in Belgien (Brüssel), Academy of Fine Arts in Polen (Krakau), Strzeminski Academy of Fine Arts and Design in Polen (Lodz), Marmara University in der Türkei (Istanbul), Bezalel Academy of Art & Design in Israel (Jerusalem), Fachhochschule Salzburg in Österreich (Salzburg) und die Óbudai University in Ungarn (Budapest) stehen zur Wahl. In allen anderen Ländern sollte man hingegen über gute Kenntnisse der jeweiligen Landessprache verfügen!

 
Keine der Partnerschulen spricht mich an. Wie kann ich unterstützt werden, wenn ich mich woanders bewerben möchte?

Liegt zwischen der gewünschten Gasthochschule und dem Fachbereich Design kein bilaterales Abkommen vor, besteht die Möglichkeit, in Eigeninitiative und mit Hilfe des Auslandbeauftragten Kontakt zu einer Hochschule aufzunehmen.

 
Ich möchte mein Auslandssemester gerne in Australien verbringen. Was gibt es da für Möglichkeiten?

Der Fachbereich Design verfügt derzeit leider über keine Partnerhochschulen in Australien. Aus diesem Grunde kann dabei nur an entsprechende Agenturen weiter verwiesen werden, die einem bei dem Austausch behilflich sind. GOstralia beispielsweise berät und vermittelt Studenten kostenlos an australische Universitäten.

 
Ich habe mir die Bewerbungsformulare auf der Hochschulseite herunter geladen. Wie sind die Formulare 'Transcript of Records' und 'Learning Agreement' zu verstehen?

Das ‚Transcript of Records’ ist eine Übersetzung des Notenspiegels und dient der Partnerhochschule dazu, den Studierenden bewerten zu können. Das ‚Learning Agreement’ ist eine Art Kursplan, der von der/dem Studierenden im Vorhinein zusammengestellt werden soll. Er gibt beiden Hochschulen einen Überblick über den Verlauf des Semesters und sollte so gut es geht eingehalten werden. Nachträgliche Änderungen sind jedoch meist in Absprache mit den Auslandsämtern möglich.

Für den Fall dass das Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zugänglich ist, können die Kurse nachgetragen werden.

 
Werden mir die ECTS-Punkte, die ich im Ausland erhalte, an der Hochschule Niederrhein angerechnet?

Für das im Curriculum vorgesehene Auslandssemester soll die/der Studierende ein Kursvolumen von mindestens 20 ECTS-Punkte aus Fachkursen erfüllen. Zusammen mit dem Auslandssemesterbericht erhält die/der Studierende insgesamt 32 ECTS-Punkte.

 

Wie hoch können die Studiengebühren an einer Erasmus-Partnerhochschule für mich werden?

Ein wesentlicher Punkt des Erasmusabkommens ist, dass der Student keine Studiengebühren zahlen muss – weder an der eigenen noch an der Partnerhochschule. Bei Partnerhochschulen, die nicht im Erasmus-Förderprogramm sind, können ggf. hohe Studiengebühren anfallen. Doch keine Angst – auch hier gibt es vielfältige Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung.

 
Die Studiengebühren werden mir erlassen. Aber wie sieht es genau mit dem restlichen Semesterbeitrag aus? Muss ich den weiterhin bezahlen?

Ja, der Semesterbeitrag muss vollständig bezahlt werden. Allerdings kann im Falle des geglückten Austauschs ein Antrag gestellt werden, um den darin enthaltenen Beitrag für das Semesterticket zurück erstattet zu bekommen. Das Ganze ist dabei für jeden ein persönliches Rechenexempel. Lohnt es sich für die Übergangszeit von Auslandsaufenthalt zu Semesterwechsel das NRW-Ticket zu nutzen, oder nicht?

 
Was ist wenn ich mich während meines Auslandssemesters beurlauben lasse?

Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn das Auslands- oder Praxissemester freiwillig absolviert wird und dadurch keine Leistungspunkte erworben werden. Im Falle einer Beurlaubung müssen Studierende übrigens keinen Semesterbeitrag zahlen! Dafür darf er jedoch keine Studien- oder Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen – es sei denn es handelt sich um Wiederholungsprüfungen.

 
Wann habe ich Anrecht auf Auslandsbafög?

Wenn man Inlands-Bafög bezieht, hat man in jedem Fall Anspruch auf Auslandsbafög. Doch auch wenn man bislang kein Inlands-Bafög bewilligt bekam, kann man eventuell trotzdem Auslandsbafög bekommen. Antragsberechtigt sind Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und unter Anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache
  • Studienaufenthalt im Ausland mit Bezug zum bisherigen Studienfach

 
Wann und wo muss ich das Auslandsbafög beantragen?

Anträge sind frühzeitig (6 Monate vor Ausreise) an das zuständige BAföG - Amt zu richten.

 
Ich habe Auslandsbafög bewilligt bekommen. Muss ich das Geld nach meinem Auslandsaufenthalt zurückzahlen?

Nein, das Auslandsbafög ist eine rückzahlungsfreie Förderung.

 
Mit wie viel Erasmusgeld kann ich monatlich rechnen?

Das kann man leider pauschal nicht beantworten. Die Höhe des Stipendiums hängt von der Zahl der Bewerber ab und wird jedes Jahr neu errechnet. Die Bemessung der Förderhöhe wird je nach Lebensstandard des Partnerlandes angepasst. Ausgezahlt wird das Stipendium einmalig während des Aufenthalts im Ausland. Unter Umständen erfolgt eine Nachzahlung nach Rückkehr aller Studierenden, falls noch Mittel zur Verfügung stehen und alle Bestätigungen und Berichte vorliegen.

Kontakt

Prof. Dr. Sigrun Prahl
Gleichstellungsbeauftragte FB Design Urban Design Auslandsbeauftragte
Alexandra Howe
International Office Outgoings EU (Erasmus)