FAQ Eignungsfeststellungsprüfung

Sie finden auf dieser Seite eine Zusammenfassung häufig gestellter Fragen, die sich auf die Eignungsfeststellungsprüfung im Studiengang "Design-Ingenieur" des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik beziehen.

Diese Fragen ersetzen nicht die rechtsverbindlichen Festlegungen der Eignungsfeststellungsprüfung.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

Anmeldung

Wo melde ich mich zur Eignungsfeststellungsprüfung an und bis wann ist das möglich?

Die Prüfung findet digital statt und wird jedes Jahr einmal angeboten.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das EFP Online-Formular  nötig. Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine und Anmeldefristen.

Vor dem Prüfungstermin erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zur Prüfung mit allen Details.

Anerkennung

Ich habe bereits eine Eignungsprüfung an einer anderen Design - Hochschule bestanden. Wird diese anerkannt?

Generell gilt, dass eine Anerkennung möglich ist. Die Entscheidung darüber wird aber in jedem Einzelfall von der Prüfungskommission für die Eignungsfeststellungsprüfung getroffen. Bitte wenden Sie sich mit einer entsprechenden Anfrage und den Unterlagen an die Vorsitzende der Prüfungskommission, Frau Prof. Bendt.
Email : design-07(at)hs-niederrhein.de
 

Nicht bestanden

Ich bin durch die Eignungsfeststellungsprüfung durchgefallen - was kann ich nun machen?

Neben der Tatsache, dass Sie, wie bei allen Prüfungen, Einspruch gegen die Wertung (schriftlich, begründet) einlegen können gilt: die Eignungsfeststellungsprüfung kann insgesamt drei mal durchgeführt werden und zwar jeweils für die Richtungen "Mode" und "Textil". Eine erneute Anmeldung zur nächsten Prüfung ist erforderlich.

Wiederholung der Prüfung

Wie erfahre ich bei nicht bestandener Eignungsfeststellungsprüfung, wann für mich der nächste mögliche Termin ist? Wieviel Termine werden im Jahr angeboten?

Grundsätzlich erfolgt die Eignungsfeststellungsprüfung nur einmal im Jahr. Den Termin für die nächste Prüfung finden Sie auf unserer Fachbereichswebseite.

Krankheit

Was ist, wenn ich an der Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen kann? Bekomme ich dann einen "Nachprüftermin" oder kann ich die Prüfung evtl. durch eingereichte Mappen ausgleichen?

Um es direkt zu sagen: dann haben Sie grosses Pech gehabt.
Es gibt für solche Fälle keinen "Nachschreibetermin" und auch ein wie auch immer gearteter "Ausgleich" ist nicht möglich.
 

Was ist, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Wenn Sie zu einem Arzt gehen und ein Attest beibringen wird die Teilnahme nicht als Versuch gewertet. Andernfalls zählt die Teilnahme als ein Fehlversuch!
In beiden Fällen haben Sie erst in einem Jahr wieder die Möglichkeit, an der nächsten Eignungsfeststellungsprüfung teilzunehmen.

 

Identische Prüfung

Ist die Eignungsfeststellungsprüfung für die Studienrichtung "Textil" identisch zur Prüfung für die Studienrichtung "Mode"?

Nein!
Teile der Aufgabenstellungen können identisch sein, auf jeden Fall findet aber eine getrennte Bewertung der Prüfungsergebnisse statt. 

Ergebnis

Wie und wann erfahre ich das Ergebnis meiner Eignungsfeststellungsprüfung?

Über das Ergebnis Ihrer Eignungsfeststellungsprüfung erhalten Sie automatisch postalisch durch den Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik Bescheid. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab! Wir bemühen uns, die Bewertung der Prüfungsergebnisse innerhalb weniger Wochen abzuschliessen.

 

Kann ich die Ergebnisse der Eignungsfeststellungprüfung im Internet abrufen?

Nein! Das Ergebnis wird Ihnen postalisch mitgeteilt.

Mehrfachbewerbung

Kann ich mich zur Eignungsfeststellungsprüfung anmelden und gleichzeitig auch für einen anderen Studiengang (z.B. Textil- und Bekleidungstechnik) bewerben?

Grundsätzlich ist dies möglich. Eine Bewerbung für einen anderen Studiengang erfolgt über das Online-Portal der Hochschule Niederrhein und kann nicht gleichzeitig mit der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung beim Dekanat des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik.

Gültigkeitsdauer

Wie lange bleibt eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung gültig?

Die Prüfungsordnung gibt in §9 eindeutig vor, dass eine bestandene Eignungsfeststellungprüfung ihre Gültigkeit in der Regel für drei nachfolgende Einschreibetermine behält.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Einschreibung

Ich habe mich in Krefeld für den Studiengang Design-Ingenieur angemeldet und nun die Eignungsfeststellungsprüfung bestanden - muss ich mich nun nochmal anmelden?

Grundsätzlich können Sie nicht immatrikuliert werden ohne Vorlage der Bescheinigung über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung! Wenn Sie sich also vorher schon in Krefeld im Studierendenbüro um einen Studienplatz im Studiengang "Design-Ingenieur" beworben haben, ruht diese, bis sie die erwähnte Bescheinigung einreichen. Es erfolgt also keine Weitergabe der Ergebnisse vom Fachbereich an das Studierendenbüro in Krefeld, sondern nur direkt an Sie persönlich.

Die schriftliche Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Eignungsfeststellungsprüfung erhalten Sie automatisch durch den Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik zugeschickt. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab!

 

Reicht die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung aus oder muss ich mich auch noch für das Studium anmelden/einschreiben?

Für die Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung reicht die Anmeldung beim Dekanat des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik aus.
Für die Aufnahme des Studiums bei erfolgreich bestandener Eignungsfeststellungsprüfung ist zusätzlich die Anmeldung und Immatrikulation beim Studierendenbüro in Krefeld notwendig.

Die Bewerbungsunterlagen zu dieser Einschreibung können Sie im Internet finden unter
http://www.hs-niederrhein.de/services/studieninteressierte/bewerbung/bachelor/

Anfragen zur Bewerbung/ Immatrikulation etc. richten Sie bitte an das Studierendenbüro: Telefon: 02151 822 2288 oder E-Mail: studierendenbuero@hs-niederrhein.de.

Studiengangwechsel

Wenn ich die Eignungsfeststellungsprüfung bestanden habe kann ich dann später auch noch den Studiengang wechseln?

Ja! Allerdings sind gegebenenfalls vorhandene Zugangsbeschränkungen für andere Studiengänge (z.B. Numerus Clausus) zu beachten.